Mit der fünften Stufe
der ökologischen Steuerreform werden zum 1. Januar 2003 die Mineralölsteuer
auf Benzin und Diesel um 3,07 Cent je Liter angehoben. Zudem wird die ökologische
Steuerreform mit dem Gesetzentwurf zur Fortführung der ökologischen
Steuerreform weiterentwickelt. Insofern ist u.a. vorgesehen, die Steuerermäßigung
für Erdgas, das als Kraftstoff in Fahrzeugen verwendet wird, wird
bis Ende des Jahres 2020 zu verlängern.
In einer ersten Stufe wurden
ab 1. November 2001 Benzin und Diesel mit einem Schwefelgehalt von höchstens
50 ppm (schwefelarm) (ppm = parts per million, d. h. höchstens 50
Milligramm Schwefel je Kilogramm Kraftstoff) bei der Mineralölsteuer
um drei Pfennig besser gestellt.
In der zweiten Stufe ab 1.
Januar 2003 gilt diese steuerliche Bevorzugung für Kraftstoffe, die
höchstens noch 10 ppm Schwefel (schwefelfrei) enthalten. Schwefeldioxidemissionen
tragen erheblich zur Versauerung bei. Diese schädigt empfindliche
Ökosysteme und kann auch zu schweren Schäden an modernen und
historischen Gebäuden führen. Die Schwefeldioxidbelastungen in
den Städten können vor allem bei Personen mit Erkrankungen der
Atemwege zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Deshalb
wurden neben den Erleichterungen für schwefelfreie Kraftstoffe auch
Schwefelgrenzwerte für schweres Heizöl ab 2003 und für leichtes
Heizöl ab 2008 neu festgelegt bzw. verschärft.