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Kennzeichnungspflicht für Freisprecheinrichtungen

Freisprecheinrichtungen für Handys im Auto sowie alle anderen fest ins Auto eingebauten elektronischen und elektrischen Komponenten müssen ab sofort ein so genanntes e-Kennzeichen tragen. Das Kennzeichen garantiert die elektromagnetische Verträglichkeit des Gerätes. Dadurch wird z.B. ausgeschlossen, dass die Freisprecheinrichtung das Antiblockiersystem des Autos stört.

Auch Geräte, die nur in den Zigarettenanzünder gesteckt werden, müssen mit dem Kennzeichen versehen sein. Einzige Ausnahme stellen Handleuchten mit Glühbirne dar. Die e-Zertifizierung ist an einem kleinen "e" mit einer Ziffer sowie einer sechsstelligen Nummer auf dem Gerät zu erkennen. Wer gegen die Regelung verstößt, riskiert den Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis des KfZ.

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