Auch Geräte, die nur in den Zigarettenanzünder gesteckt werden, müssen mit dem Kennzeichen versehen sein. Einzige Ausnahme stellen Handleuchten mit Glühbirne dar. Die e-Zertifizierung ist an einem kleinen "e" mit einer Ziffer sowie einer sechsstelligen Nummer auf dem Gerät zu erkennen. Wer gegen die Regelung verstößt, riskiert den Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis des KfZ.
TÜV Rheinland Berlin Brandenburg