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Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG

c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
   
Regelsatz
Nr. Tatbestand GT BH GF SB
  Prüfungs-, Probe-, Überführungsfahrten        
111 Gegen die Pflicht zur Verwendung von Fahrzeugscheinheften oder über die Vornahme von Eintragungen in diese Hefte oder in die bei der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen ausgegebenen Scheine oder über die Ablieferung von roten Kennzeichen oder Fahrzeugscheinheften verstoßen 20      
112 Gegen die Pflicht zum Führen, Aufbewahren oder Aushändigen von Aufzeichnungen über Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten verstoßen 50      
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung
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