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Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG

a) Straßenverkehrs-Ordnung
   
Regelsatz
Nr. Tatbestand GT BH GF SB
  Straßenbenutzung durch Fahrzeuge        
2 Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt 10 20 40  
3 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen durch Nichtbenutzen        
3.1 der rechten Fahrbahnseite 20 40    
3.2 des rechten Fahrstreifens (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen) und dadurch einen anderen behindert 40      
3.3 der rechten Fahrbahn bei zwei getrennten Fahrbahnen 50   75  
3.4 einer Schutzstreifenmarkierung als Radfahrer 20 30 40 50
4 Schienenbahn nicht durchfahren lassen 10      
5 Als Radfahrer oder Mofafahrer        
5.1 Radweg (Zeichen 237, 240, 241) nicht benutzt oder in nicht zugelassener Richtung befahren 30 40 50 60
5.2 Fahrbahn, Radweg oder Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig benutzt 20 30 40 50
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung
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