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Anlage 4 (zu 43 Absatz 3) Verkehrseinrichtungen

Abschnitt 1  Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen


Zeichen 600 Absperrschranke


Zeichen 605 Pfeilbake / Leitbake


Zeichen 628 Leitschwelle mit Leitbake


Zeichen 629 Leitbord mit Leitbake

Leitschwelle und Leitbord haben die Funktion einer vorübergehend gültigen Markierung.


Zeichen 610 Leitkegel


Zeichen 615 Fahrbare Absperrtafel


7 Zeichen 616 Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil

1. Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei.
2. Warnleuchten an diesen Einrichtungen zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht.
3. Zusammen mit der Absperrtafel können überfahrbare Warnschwellen verwendet werden, die quer zur Fahrtrichtung vor der Absperrtafel ausgelegt sind.

Abschnitt 2  Einrichtungen zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen


Zeichen 625 Richtungstafel in Kurven Die Richtungstafel in Kurven kann auch in aufgelöster Form angebracht sein.


Zeichen 626 Leitplatte


Zeichen 627 Leitmal

Leitmale kennzeichnen in der Regel den Verkehr einschränkende Gegenstände. Ihre Ausführung richtet sich nach der senkrechten, waagerechten oder gewölbten Anbringung beispielsweise an Bauwerken, Bauteilen, Gerüsten.

Abschnitt 3  Einrichtung zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs


Zeichen 620 Leitpfosten (links / rechts)

Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den Straßenseiten Leitpfosten in der Regel im Abstand von 50 m und in Kurven verdichtet stehen.

Abschnitt 4  Warntafel zur Kennzeichnung von Fahrzeugen und Anhängern bei Dunkelheit


Zeichen 630 Parkwarntafel

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