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Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7) Allgemeine und Besondere GefahrzeichenAbschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6)
Zeichen 101 Gefahrstelle; Ein Zusatzschild kann die Gefahr näher bezeichnen.
Abschnitt 2 Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7)
Zeichen 151 - Bahnübergang
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen.
Zweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang
Einstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang |