Bleibt
ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig
als stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort Warnblinklicht
einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen
gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem
Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie
Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften
über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.