Eine Fahrerlaubnis
der Klassen C, C1, D oder D1 darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber
bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen
für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis
für die höhere Klasse frühestens mit der Fahrerlaubnis für
die Klasse B erteilt werden. Eine Fahrerlaubnis der Klasse E darf nur erteilt
werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende
Fahrzeug besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt
hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse E frühestens
mit der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug erteilt werden.