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Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
Anhang zu § 1 Abs. 4
Tabelle 4: Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung

Die im Bußgeldkatalog bestimmten Regelsätze, die einen Betrag von mehr als 35 Euro vorsehen, erhöhen sich beim Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, soweit diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind, wie folgt:
Bei einem Regelsatz für den Grundtatbestand von Euro Mit Gefährdung auf Euro Mit Sachbeschädigung auf Euro
40 50 60
50 60 75
60 75 90
75 100 125
90 110 135
100 125 150
125 150 175
150 175 225
175 200 275
200 225 325
225 250 375
250 275 425
275 300 475
300 325 475
325 350 475
350 400 475
375-450 475 475

Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung führt Sachschaden zu folgender Erhöhung:
Bei einem Regelsatz für den Grundtatbestand von Euro   Mit Sachbeschädigung auf Euro
40   50
50   60
60   75
75 100