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Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
Anhang zu den Nummern 55 und #56 (Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen)
Tabelle 3: Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen sowie der Anhängerlast hinter Kraftfahrzeugen

a) bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt
Nr. Überschreiten in v.H. Regelsatz in Euro Punkte
198.1 für Inbetriebnahme    
198.1.1 2 bis 5 30  
198.1.2 mehr als 5 50 1
198.1.3 mehr als 10 60 1
198.1.4 mehr als 15 75 1
198.1.5 mehr als 20 100 3
198.1.6 mehr als 25 150 3
198.1.7 mehr als 30 200 3
199.1 für Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme    
199.1.1 2 bis 5 35  
199.1.2 mehr als 5 75 1
199.1.3 mehr als 10 125 3
199.1.4 mehr als 15 150 3
199.1.5 mehr als 20 200 3
199.1.6 mehr als 25 225 3

b) bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht
Nr. Überschreiten in v.H. Regelsatz in Euro Punkte
  für Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme    
198.2.1
199.2.1
mehr als  5 bis 10 10  
198.2.2
199.2.2
mehr als 10 bis 15 30  
198.2.3
199.2.3
mehr als 15 bis 20 35  
198.2.4
199.2.4
mehr als 20 50 3
198.2.5
199.2.5
mehr als 25 75 3
198.2.6
199.2.6
mehr als 30 125 3