Anlage zu §1
Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
B. Zuwiderhandlung
gegen § 24a StVG
Nr.
Tatbestand
Regelsatz in Euro und Punkte
Fahrverbot in Monate
Alkoholverbot
für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
243
in
der Probezeit nach § 2a StVG oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres
als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich
genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten