Anlage zu §1
Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
B. Zuwiderhandlung
gegen § 24a StVG
Nr.
Tatbestand
Regelsatz in Euro und Punkte
Fahrverbot in Monate
0,5-Promille-Grenze
241
Kraftfahrzeug
geführt mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr
oder mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr oder
mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder
Blutalkoholkonzentration führt
500
€ 4 Pkt.
1
Monat
241.1
bei
Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §
316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister
1000
€ 4 Pkt.
3
Monate
241.2
bei Eintragung von bereits
mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c
Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister