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Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote

B. Zuwiderhandlung gegen § 24a StVG

Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  0,5-Promille-Grenze    
241 Kraftfahrzeug geführt mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr oder mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr oder mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt 500 €
4 Pkt.
1 Monat
241.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister 1000 €
4 Pkt.
3 Monate
241.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister
1500 €
4 Pkt.
3 Monate
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