| Nr. |
Tatbestand |
Regelsatz
in Euro
und Punkte |
Fahrverbot
in
Monate |
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Geschwindigkeitsbegrenzer |
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| 223 |
Kraftfahrzeug
in Betrieb genommen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer
ausgerüstet war, oder den Geschwindigkeitsbegrenzer auf unzulässige
Geschwindigkeit eingestellt oder nicht benutzt, auch wenn es sich um ein
ausländisches Kfz handelt |
100
€
3 Pkt. |
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| 224 |
Als
Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs angeordnet oder zugelassen,
das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet
war oder dessen Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit
eingestellt war oder nicht benutzt wurde |
150
€
3 Pkt. |
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| 225 |
Als
Halter den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen
nicht prüfen lassen, wenn seit fällig gewordener Prüfung |
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| 225.1 |
nicht
mehr als ein Monat |
25
€ |
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| 225.2 |
mehr
als ein Monat vergangen ist |
40
€
2 Pkt. |
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| 226 |
Bescheinigung
über die Prüfung des Geschwindigkeitsbegrenzers nicht mitgeführt
oder auf Verlangen nicht ausgehändigt |
10
€ |
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