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Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Lichttechnische Einrichtungen    
221 Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen  
221.1 unter Verstoß gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen
5 €
221.2 unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen
20 €
222 Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über    
222.1 Scheinwerfer für Fern- oder Abblendlicht 15 €  
222.2 Begrenzungsleuchten oder vordere Richtstrahler 15 €  
222.3 seitliche Kenntlichmachung oder Umrissleuchten 15 €  
222.4 zusätzliche Scheinwerfer oder Leuchten 15 €  
222.5 Schluss-, Nebelschluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler 15 €  
222.6 Warndreieck, Warnleuchte oder Warnblinkanlage 15 €  
222.7 Ausrüstung oder Kenntlichmachung von Anbaugeräten oder Hubladebühnen 15 €