A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und PunkteFahrverbot
in
MonateGeräuschentwicklung und Schalldämpferanlage 219 Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20 € 220 Weisung, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen, nicht befolgt 10 €