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Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage    
219 Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20 €  
220 Weisung, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen, nicht befolgt 10 €