| Nr. |
Tatbestand |
Regelsatz
in Euro
und Punkte |
Fahrverbot
in
Monate |
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Bereifung
und Laufflächen |
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| 208 |
Kraftfahrzeug
oder Anhänger, die unzulässig mit Diagonal- und mit Radialreifen
ausgerüstet waren, in Betrieb genommen |
15
€ |
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| 209 |
Als
Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers, die
unzulässig mit Diagonal- und mit Radialreifen ausgerüstet waren,
angeordnet oder zugelassen |
30
€ |
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| 210 |
Mofa
in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder
Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß |
25
€ |
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| 211 |
Als
Halter die Inbetriebnahme eines Mofas angeordnet oder zugelassen, dessen
Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende
Profil- oder Einschnitttiefe besaß |
35
€ |
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| 212 |
Kraftfahrzeug
(außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen
keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende
Profil- oder Einschnitttiefe besaß |
50
€
3 Pkt. |
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| 213 |
Als
Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofa) oder
Anhängers angeordnet oder zugelassen, dessen Reifen keine ausreichenden
Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe
besaß |
75
€
3 Pkt. |
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