| Nr. |
Tatbestand |
Regelsatz
in Euro
und Punkte |
Fahrverbot
in
Monate |
| |
Besetzung
von Kraftomnibussen |
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| 201 |
Kraftomnibus
in Betrieb genommen und dabei mehr Personen oder Gepäck befördert
als im Fahrzeugschein Plätze eingetragen waren und die im Fahrzeug
angeschriebenen Zahlen der Sitzplätze, Stehplätze und Stellplätze
für Rollstühle sowie die Angaben für die Höchstmasse
des Gepäcks ausgewiesen haben |
50
€
1 Pkt. |
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| 202 |
Als
Halter die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses angeordnet oder zugelassen,
obwohl mehr Personen befördert wurden, als im Fahrzeugschein Plätze
ausgewiesen waren |
75
€
1 Pkt. |
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