Anlage zu §1
Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
A. Zuwiderhandlungen
gegen §24 StVG
c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Nr.
Tatbestand
Regelsatz in Euro und Punkte
Fahrverbot in Monate
Besetzung
von Kraftomnibussen
201
Kraftomnibus
in Betrieb genommen und dabei mehr Personen oder Gepäck befördert
als im Fahrzeugschein Plätze eingetragen waren und die im Fahrzeug
angeschriebenen Zahlen der Sitzplätze, Stehplätze und Stellplätze
für Rollstühle sowie die Angaben für die Höchstmasse
des Gepäcks ausgewiesen haben
50
€ 1 Pkt.
202
Als
Halter die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses angeordnet oder zugelassen,
obwohl mehr Personen befördert wurden, als im Fahrzeugschein Plätze
ausgewiesen waren