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Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge    
189 Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl    
189.1 der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war  
189.1.1 bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen
100 €
3 Pkt.
189.1.2 bei anderen als in Nummer 189.1.1 genannten Kraftfahrzeugen
50 €
3 Pkt.
189.2 das Fahrzeug oder der Zug nicht vorschriftsmäßig war und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen  
189.2.1 bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 150 €
3 Pkt.
 
189.2.2 bei anderen als in Nummer 189.2.1 genannten Kraftfahrzeugen 75 €
3 Pkt.
 
189.3 die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs oder des Zuges durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt  
189.3.1 bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 150 €
3 Pkt.
 
189.3.2 bei anderen als in Nummer 189.3.1 genannten Kraftfahrzeugen
75 €
3 Pkt.