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Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger    
186 Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt    
186.1 bei Fahrzeugen, die nach Nr. 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um  
186.1.1 bis zu 2 Monate
15 €
186.1.2 mehr als 2 bis zu 4 Monate 25 €  
186.1.3 mehr als 4 bis zu 8 Monate
40 €
1 Pkt.
186.1.4 mehr als 8 Monate
75 €
2 Pkt.
186.2 bei anderen als in Nr. 186.1 genannten Fahrzeugen, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um  
186.2.1 mehr als 2 bis zu 4 Monate
15 €
186.2.2 mehr als 4 bis zu 8 Monate
25 €
186.2.3 mehr als 8 Monate
40 €
1 Pkt.
187 Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15 €