A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und PunkteFahrverbot
in
MonateAndere verkehrsrechtliche Anordnungen 164 Einer den Verkehr verbietenden oder beschränkenden Anordnung, die öffentlich bekannt gemacht wurde, zuwidergehandelt 40 €
1 Pkt.165 Mit Arbeiten begonnen, ohne zuvor Anordnungen eingeholt zu haben, diese Anordnungen nicht befolgt oder Lichtzeichenanlagen nicht bedient 75 €
1 Pkt.