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Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Andere verkehrsrechtliche Anordnungen    
164 Einer den Verkehr verbietenden oder beschränkenden Anordnung, die öffentlich bekannt gemacht wurde, zuwidergehandelt 40 €
1 Pkt.
 
165 Mit Arbeiten begonnen, ohne zuvor Anordnungen eingeholt zu haben, diese Anordnungen nicht befolgt oder Lichtzeichenanlagen nicht bedient 75 €
1 Pkt.