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a) Straßenverkehrs-Ordnung
| Nr. |
Tatbestand |
Regelsatz in Euro und Punkte |
Fahrverbot in Monate |
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Andere
verkehrsrechtliche Anordnungen |
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| 164 |
Einer
den Verkehr verbietenden oder beschränkenden Anordnung, die öffentlich
bekannt gemacht wurde, zuwidergehandelt |
40
€ 1 Pkt. |
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| 165 |
Mit
Arbeiten begonnen, ohne zuvor Anordnungen eingeholt zu haben, diese Anordnungen
nicht befolgt oder Lichtzeichenanlagen nicht bedient |
75
€ 1 Pkt. |
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