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Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG


a) Straßenverkehrs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Abstand    
12 Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten    
12.1 bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25 €  
12.2  - mit Gefährdung 30 €  
12.3  - mit Sachbeschädigung 35 €  
12.4 bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern nicht weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug 35 €  
12.5 bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug Tabelle 2
Buchstabe a
 
12.6 bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug Tabelle 2
Buchstabe b
 
13 Als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund stark gebremst    
13.1  - mit Gefährdung 20 €  
13.2  - mit Sachbeschädigung 30 €  
14 Den zum Einscheren erforderlichen Abstand von dem vorausfahrenden Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften nicht eingehalten 25 €  
15 Mit Lastkraftwagen (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder Kraftomnibus bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten 80 €
3 Pkt.
 
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