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Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG


a) Straßenverkehrs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Richtzeichen    
157 Als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326)    
157.1 Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) 15 €  
157.2 Fußgänger behindert 15 €  
158 Als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) einen Fußgänger gefährdet 40 €
1 Pkt.
 
159 In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 10 €  
159.1  - mit Behinderung 15 €  
159.2 länger als 3 Stunden 20 €  
159.2.1  - mit Behinderung 30 €  
159a In einem Tunnel (Zeichen 327) Abblendlicht nicht benutzt (ab 1.8.2006)
10 €
159a.1 - Mit Gefährdung (ab 1.8.2006)
15 €
159a.2 - Mit Sachbeschädigung (ab 1.8.2006)
35 €
159b In einem Tunnel gewendet (ab 1.8.2006)
40 €
1 Pkt.
159c In einer Nothalte- und Pannenbucht (Zeichen 328) unberechtigt (ab 1.8.2006)
159c.1 - gehalten (ab 1.8.2006)
20 €
159c.2 - geparkt (ab 1.8.2006)
25 €
160 Auf dem linken von mehreren nach Zeichen 340 markierten Fahrstreifen auf einer Fahrbahn für beide Richtungen überholt 30 €  
161 Als Führer eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t oder eines Zuges von mehr als 7 m Länge den linken von mindestens 3 in einer Richtung verlaufenden Fahrstreifen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft vorschriftswidrig benutzt 15 €  
161.1  - mit Behinderung 20 €  
162 Auf dem linken von mehreren nach Zeichen 340 markierten Fahrstreifen auf einer Fahrbahn für beide Richtungen überholt und dadurch einen anderen gefährdet 40 €
1 Pkt.
 
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