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Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG


a) Straßenverkehrs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil    
130 Als Fußgänger rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt oder den Weg beim Überschreiten der Fahrbahn beim Wechsel von Grün auf Rot nicht zügig fortgesetzt 5 €  
130.1  - mit Gefährdung 5 €  
130.2  - mit Sachbeschädigung 10 €  
131 Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil    
131.1 aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen abgebogen 15 €  
131.2 den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, behindert 35 €  
132 Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt 90 €
3 Pkt.
 
132.1 mit Gefährdung 200 €
4 Pkt.
1 Monat
132.2 mit Sachbeschädigung
240 €
4 Pkt.
1 Monat
132.3 bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200 €
4 Pkt.
1 Monat
132.2.1 mit Gefährdung 320 €
4 Pkt.
1 Monat
132.2.2 mit Sachbeschädigung
360 €
4 Pkt.
1 Monat
133 Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil    
133.1 vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70 €
3 Pkt.
 
133.2 den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 100 €
3 Pkt.
 
133.3 den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen    
133.3.1 behindert 100 €
3 Pkt.
 
133.3.2 gefährdet 150 €
3 Pkt.
 
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