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Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Nr. Tatbestand
Regelsatz
in DM
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen    
55 Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war
 
 
55.1 bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt
Tabelle 3
Buchstabe a
 
55.2 bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht
Tabelle 3
Buchstabe b
 
56 Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges, eines Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war
 
 
56.1 bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgesicht 2 t übersteigt
Tabelle 3
Buchstabe a
 
56.2 bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht
Tabelle 3
Buchstabe b
 
57 Gegen die Pflicht zur Feststellung der zugelassenen Achslasten oder Gesamtgewichte oder über das Um- oder Entladen bei Überlastung verstoßen
100,--
1 Pkt.