| Nr. |
Tatbestand |
Regelsatz
in DM
und Punkte
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Fahrverbot
in
Monate
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Achslast,
Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen |
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| 55 |
Kraftfahrzeug,
Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die
zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige
Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war |
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| 55.1 |
bei Kraftfahrzeugen
mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen
mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt |
Tabelle
3
Buchstabe a
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| 55.2 |
bei anderen Kraftfahrzeugen
bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht |
Tabelle
3
Buchstabe b
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| 56 |
Als Halter die
Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges, eines Anhängers oder einer Fahrzeugkombination
angeordnet oder zugelassen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige
Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug
überschritten war |
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| 56.1 |
bei Kraftfahrzeugen
mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen
mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgesicht 2 t übersteigt |
Tabelle
3
Buchstabe a
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| 56.2 |
bei anderen Kraftfahrzeugen
bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht |
Tabelle
3
Buchstabe b
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| 57 |
Gegen die Pflicht
zur Feststellung der zugelassenen Achslasten oder Gesamtgewichte oder über
das Um- oder Entladen bei Überlastung verstoßen |
100,--
1 Pkt.
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