A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und PunkteFahrverbot
in
MonateSonntagsfahrverbot 119 Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren 40 €
1 Pkt.120 Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen 200 €
1 Pkt.