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Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Geschwindigkeit    
8 Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren  
8.1 trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis) (§ 3 Abs. 1 Satz 1, 2, 4 ,5,
§ 19 Abs. 1 Satz 2, § 49 Abs. 1 Nr. 3, 19 Buchstabe a)
50 €
3 Pkt.
8.2 in anderen als in Nr. 8.1 genannten Fällen mit Sachbeschädigung (§ 3 Abs. 1 Satz 1, 2, 4, 5, § 1 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1, 3)
35 €
9 Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten 50 €
3 Pkt.
 
9.1 um mehr als 20 km/h mit einem Kraftfahrzeug der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art Tabelle 1
Buchstabe a
 
9.2 um mehr als 15 km/h mit kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in Nummer 9.1 genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen Tabelle 1
Buchstabe b
 
9.3 um mehr als 25 km/h innerorts oder 30 km/h außerorts mit anderen als den in Nummer 9.1 oder 9.2 genannten Kraftfahrzeugen Tabelle 1
Buchstabe c
 
10 Als Fahrzeugführer ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen 60 €
3 Pkt.
 
11 Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit    
11.1 Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art Tabelle 1
Buchstabe a
 
11.2 kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in Nr. 11.1 genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen Tabelle 1
Buchstabe b
 
11.3 anderen als den in Nr. 11.1 oder 11.2 genannten Kraftfahrzeugen Tabelle 1
Buchstabe c