Anlage zu §1
Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
A. Zuwiderhandlungen
gegen §24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
Nr.
Tatbestand
Regelsatz in Euro und Punkte
Fahrverbot in Monate
Fußgänger
111
Trotz
vorhandenen Gehwegs oder Seitenstreifens auf der Fahrbahn oder außerhalb
geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gegangen
5
€
112
Fahrbahn
ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs oder nicht zügig auf dem kürzesten
Weg quer zur Fahrtrichtung oder an nicht vorgesehener Stelle überschritten