| Nr. |
Tatbestand |
Regelsatz
in Euro
und Punkte |
Fahrverbot
in
Monate |
| |
Sonstige
Pflichten
des Fahrzeugführers |
|
|
| 107 |
Als
Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass |
|
|
| 107.1 |
seine
Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, ein
Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war |
10
€ |
|
| 107.2 |
das
Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig
war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die
Besetzung nicht litt |
25
€ |
|
| 107.3 |
das
vorgeschriebene Kennzeichen stets gut lesbar war |
5
€ |
|
| 107.4 |
an
einem Kraftfahrzeug, an dessen Anhänger oder an einem Fahrrad die
vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung auch am Tage vorhanden oder betriebsbereit
war |
10
€ |
|
| 107.4.1 |
-
mit Gefährdung |
20
€ |
|
| 107.4.2 |
-
mit Sachbeschädigung |
25
€ |
|
| 108 |
Als
Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug,
die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch
die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit
des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt |
50
€
3 Pkt. |
|
| 109a |
Als
Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit
mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
anzuzeigen oder zu stören |
75
€
4 Pkt. |
|
| 110 |
Fahrzeug
oder Zug nicht auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr gezogen, obwohl
unterwegs die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigende Mängel
aufgetreten waren, die nicht alsbald beseitigt werden konnten |
10
€ |
|