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Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Ladung    
102 Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert    
102.1 bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 50 €
1 Pkt.
 
102.1.1 - mit Gefährdung
75 €
3 Pkt.
102.2 bei anderen als in Nummer 102.1 genannten Kraftfahrzeugen 35 €  
102.2.1 - mit Gefährdung
50 €
3 Pkt.
103 Ladung oder Ladeeinrichtung gegen vermeidbaren Lärm nicht besonders gesichert 10 €  
104 Fahrzeug geführt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug 40 €
1 Pkt.
 
105 Fahrzeug geführt, das zusammen mit der Ladung eine der höchstzulässigen Abmessungen überschritt, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug, oder dessen Ladung unzulässig über das Fahrzeug hinausragte 20 €  
106 Vorgeschriebene Sicherungsmittel nicht oder nicht ordnungsgemäß angebracht 25 €