| Nr. |
Tatbestand |
Regelsatz
in Euro
und Punkte |
Fahrverbot
in
Monate |
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Öffentliche
Verkehrsmittel und Schulbusse |
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| 91 |
Nicht
mit Schrittgeschwindigkeit gefahren (soweit nicht von Nummer 11 erfasst)
an an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs, haltender
Straßenbahn oder haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder
aussteigenden Fahrgästen bei Vorbeifahrt rechts |
15
€ |
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| 92 |
An
an einer Haltestelle (Zeichen 224) haltendem Omnibus des Linienverkehrs,
haltender Straßenbahn oder haltendem gekennzeichneten Schulbus mit
ein- oder aussteigenden Fahrgästen bei Vorbeifahrt rechts Schrittgeschwindigkeit
oder ausreichenden Abstand nicht eingehalten oder, obwohl nötig, nicht
angehalten und dadurch einen Fahrgast |
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| 92.1 |
behindert
¹) soweit sich nicht
aus Nr. 11 ein höherer Regelsatz ergibt |
40
€ ¹)
2 Pkt. |
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| 92.2 |
gefährdet
²) soweit sich nicht
aus Nr. 11, auch in Verbindung mit Tabelle 4,
ein höherer Regelsatz ergibt |
50
€ ²)
2 Pkt. |
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| 93 |
Omnibus
des Linienverkehrs oder gekennzeichneten Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht
bei Annäherung an eine Haltestelle überholt |
40
€
1 Pkt. |
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| 94 |
Nicht
mit Schrittgeschwindigkeit gefahren (soweit nicht von Nummer 11 erfasst)
an an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichnetem
Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht |
15
€ |
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| 95 |
An
an einer Haltestelle (Zeichen 224) haltendem Omnibus des Linienverkehrs
oder gekennzeichnetem Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Vorbeifahrt
Schrittgeschwindigkeit oder ausreichenden Abstand nicht eingehalten oder,
obwohl nötig, nicht angehalten und dadurch einen Fahrgast |
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| 95.1 |
behindert
¹) soweit sich nicht
aus Nr. 11 ein höherer Regelsatz ergibt |
40
€ ¹)
2 Pkt. |
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| 95.2 |
gefährdet
²) soweit sich nicht
aus Nr. 11, auch in Verbindung mit Tabelle 4,
ein höherer Regelsatz ergibt |
50
€ ²)
2 Pkt. |
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| 96 |
Einem
Omnibus des Linienverkehrs oder einem Schulbus das Abfahren von einer gekennzeichneten
Haltestelle nicht ermöglicht |
5
€ |
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| 96.1 |
-
mit Gefährdung |
20
€ |
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| 96.2 |
-
mit Sachbeschädigung |
30
€ |
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