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Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse    
91 Nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) an an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs, haltender Straßenbahn oder haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen bei Vorbeifahrt rechts 15 €  
92 An an einer Haltestelle (Zeichen 224) haltendem Omnibus des Linienverkehrs, haltender Straßenbahn oder haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen bei Vorbeifahrt rechts Schrittgeschwindigkeit oder ausreichenden Abstand nicht eingehalten oder, obwohl nötig, nicht angehalten und dadurch einen Fahrgast    
92.1 behindert
¹) soweit sich nicht aus Nr. 11 ein höherer Regelsatz ergibt
40 € ¹)
2 Pkt.
 
92.2 gefährdet
²) soweit sich nicht aus Nr. 11, auch in Verbindung mit Tabelle 4, ein höherer Regelsatz ergibt
50 € ²)
2 Pkt.
 
93 Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichneten Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle überholt 40 €
1 Pkt.
 
94 Nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) an an einer Haltestelle haltendem Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichnetem Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht 15 €  
95 An an einer Haltestelle (Zeichen 224) haltendem Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichnetem Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Vorbeifahrt Schrittgeschwindigkeit oder ausreichenden Abstand nicht eingehalten oder, obwohl nötig, nicht angehalten und dadurch einen Fahrgast    
95.1 behindert
¹) soweit sich nicht aus Nr. 11 ein höherer Regelsatz ergibt
40 € ¹)
2 Pkt.
 
95.2 gefährdet
²) soweit sich nicht aus Nr. 11, auch in Verbindung mit Tabelle 4, ein höherer Regelsatz ergibt
50 € ²)
2 Pkt.
 
96 Einem Omnibus des Linienverkehrs oder einem Schulbus das Abfahren von einer gekennzeichneten Haltestelle nicht ermöglicht 5 €  
96.1  - mit Gefährdung 20 €  
96.2  - mit Sachbeschädigung 30 €