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Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG


a) Straßenverkehrs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Autobahnen und Kraftfahrstraßen    
78 Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 km/h betrug oder dessen zulässige Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten waren, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug 20 €  
79 Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug 70 €
1 Pkt.
 
80 An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren 25 €  
81 An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren und dadurch einen anderen gefährdet 75 €
3 Pkt.
 
82 Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet 75 €
3 Pkt.
 
83 Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren    
83.1 in einer Ein- oder Ausfahrt 75 €
4 Pkt.
 
83.2 auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 130 €
4 Pkt.
 
83.3 auf der durchgehenden Fahrbahn 200 €
4 Pkt.
1 Monat
84 Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten 30 €  
85 Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 70 €
2 Pkt.
 
86 Als Fußgänger Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle betreten 10 €  
87 An dafür nicht vorgesehener Stelle ausgefahren 25 €  
88 Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75 €
2 Pkt.
 
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