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Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG


a) Straßenverkehrs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Straßenbenutzung durch Fahrzeuge    
2 Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt 5 €  
2.1 - mit Behinderung 10 €  
2.2 - mit Gefährdung 20 €  
3 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen durch Nichtbenutzen    
3.1 der rechten Fahrbahnseite 10 €  
3.1.1  - mit Behinderung 20 €  
3.2 des rechten Fahrstreifens (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen) und dadurch einen anderen behindert 20 €  
3.3 der rechten Fahrbahn bei zwei getrennten Fahrbahnen 25 €  
3.3.1  - mit Gefährdung 35 €  
3.4 eines markierten Schutzstreifens als Radfahrer 10 €  
3.4.1  - mit Behinderung 15 €  
3.4.2  - mit Gefährdung 20 €  
3.4.3  - mit Sachbeschädigung 25 €  
4 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen    
4.1 bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet 80 €
2 Pkt.
 
4.2 auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert 80 €
1 Pkt.
 
5 Schienenbahn nicht durchfahren lassen 5 €  
5a Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs nicht an die Wetterverhältnisse angepasst
20 €
5a.1 - mit Behinderung
40 €
1 Pkt.
6 Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht 140 €
3 Pkt.
 
7 Als Radfahrer oder Mofafahrer    
7.1 Radweg (Zeichen 237, 240, 241) nicht benutzt oder in nicht zugelassener Richtung befahren 15 €  
7.1.1  - mit Behinderung 20 €  
7.1.2  - mit Gefährdung 25 €  
7.1.3  - mit Sachbeschädigung 30 €  
7.2 Fahrbahn, Radweg oder Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig benutzt 10 €  
7.2.1  - mit Behinderung 15 €  
7.2.2  - mit Gefährdung 20 €  
7.2.3  - mit Sachbeschädigung 25 €  
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