| Nr. |
Tatbestand |
Regelsatz
in Euro
und Punkte |
Fahrverbot
in
Monate |
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Warnzeichen |
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| 70 |
Missbräuchlich
Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und dadurch einen anderen belästigt
oder Schallzeichen gegeben, die aus einer Folge verschieden hoher Töne
bestehen |
10
€ |
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| 71 |
Als
Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten
Schulbusses Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle oder
für die Dauer des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste entgegen
der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung nicht eingeschaltet |
10
€ |
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| 72 |
Warnblinklicht
missbräuchlich eingeschaltet |
5
€ |
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