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Anlage zu §1 Abs.1, Katalog der Regelsätze, Punkte und Fahrverbote

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG


a) Straßenverkehrs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
  Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren    
35 Abgebogen, ohne sich ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet oder ohne vor dem Einordnen oder Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet zu haben 10 €  
35.1  - mit Gefährdung 30 €  
35.2  - mit Sachbeschädigung 35 €  
36 Als Linksabbieger auf längs verlegten Schienen eingeordnet und dadurch ein Schienenfahrzeug behindert 5 €  
37 Als auf der Fahrbahn abbiegender Radfahrer bei ausreichendem Raum nicht an der rechten Seite des in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeugs geblieben 10 €  
37.1  - mit Behinderung 15 €  
37.2  - mit Gefährdung 20 €  
37.3  - mit Sachbeschädigung 25 €  
38 Als nach links abbiegender Radfahrer nicht abgestiegen, obwohl es die Verkehrslage erforderte, oder Radverkehrsführungen nicht gefolgt 10 €  
38.1  - mit Behinderung 15 €  
38.2  - mit Gefährdung 20 €  
38.3  - mit Sachbeschädigung 25 €  
39 Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen 10 €  
40 Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dadurch einen anderen gefährdet 70 €
2 Pkt.
 
41 Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet 70 €
2 Pkt.
 
42 Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen 10 €  
43 Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet 70 €
2 Pkt.
 
44 Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 80 €
2 Pkt.
 
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