c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Regelsatz in DM Nr. Tatbestand GT BH GF SB Überprüfung mitzuführender Gegenstände 117 Mitzuführende Gegenstände auf Verlangen nicht vorgezeigt oder zur Prüfung nicht ausgehändigt 10 GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung