c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Regelsatz in DM Nr. Tatbestand GT BH GF SB Vorstehende Außenkanten 116 Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl Teile, die den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährdeten, über dessen Umriß hervorragten 40 GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung