c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
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Regelsatz
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| Nr. |
Tatbestand |
GT |
BH |
GF |
SB |
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Meldepflichten,
Zurückziehen aus dem Verkehr |
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| 109 |
Gegen die Meldepflicht
bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, gegen die Antrags-
oder Anzeigepflicht bei Standortänderung, Veräußerung oder
Erwerb des Fahrzeugs oder gegen die Anzeige- oder Vorlagepflicht bei Dauerstillegung
des Fahrzeugs oder gegen die Pflicht, das Kennzeichen entstempeln zu lassen,
verstoßen oder Verwertungsnachweis oder Verbleibserklärung nicht
oder nicht vorschriftsmäßig vorgelegt oder abgegeben |
30 |
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GT=Grundtatbestand BH=Behinderung GF=Gefährdung SB=Sachbeschädigung |