c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Regelsatz in DM Nr. Tatbestand GT BH GF SB Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen 129 Abschleppstange oder Abschleppseil nicht ausreichend erkennbar gemacht 10 GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung