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Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
   
Regelsatz in DM
Nr. Tatbestand GT BH GF SB
  Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen        
124 Unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material        
124.1 einen Kraftomnibus 30      
124.2 ein anderes Kraftfahrzeug in Betrieb genommen 10      
125 Als Halter die Inbetriebnahme unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material        
125.1 eines Kraftomnibusses 50      
125.2 eines anderen Kraftfahrzeugs angeordnet oder zugelassen 20      
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung