c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Regelsatz in DM Nr. Tatbestand GT BH GF SB Kindersitze 121a Kraftfahrzeug in Betrieb genommen unter Verstoß gegen 121a.1 das Verbot der Anbringung von nach hinten gerichteten Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag 50 121a.2 die Anbringung des Warnhinweises zur Verwndung von Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag 10 GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung