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Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
   
Regelsatz in DM
Nr. Tatbestand GT BH GF SB
  Kindersitze        
121a Kraftfahrzeug in Betrieb genommen unter Verstoß gegen        
121a.1 das Verbot der Anbringung von nach hinten gerichteten Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag 50      
121a.2 die Anbringung des Warnhinweises zur Verwndung von Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag 10      
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung