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Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
    Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen  
    Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen sowie der Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen  
  a) bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt
Regelsatz in DM
Nr.   Überschreitung in v. H.  
120.1   für Inbetriebnahme 2 bis 5
60
121.1   für Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme 2 bis 5
75
 
b)

bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t für Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme
 
Nr.   Überschreitung in v. H.  
120.2.1
oder
121.2.1
  mehr als 5 bis 10
20
120.2.2
oder
121.2.2
  mehr als 10 bis 15
60
120.2.3
oder
121.2.3
  mehr als 15 bis 20
75
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung