|ANWALTONLINE| >> |GESETZE| >> |VerwarnVwV|
Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
   
Regelsatz in DM
Nr. Tatbestand GT BH GF SB
  Schleppen von Fahrzeugen        
119 Fahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über das Schleppen von Fahrzeugen in Betrieb genommen 50      
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung