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Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
b) Fahrerlaubnis-Verordnung
   
Regelsatz in DM
Nr. Tatbestand GT BH GF SB
  Ortskenntnisse bei Fahrgastbeförderung        
108a Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in §48 Abs.1 i.V.m. §48 Abs.4 Nr.7 FeV genannten Fahrzeug angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderlichen Ortskenntnisse nicht nachgewiesen hat 75      
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung