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Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
b) Fahrerlaubnis-Verordnung
   
Regelsatz in DM
Nr. Tatbestand GT BH GF SB
  Ablieferung und Vorlage des Führerscheins        
108 Einer Pflicht zur Ablieferung oder zur Vorlage eines Führerscheins nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen 50      
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung