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Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
   
Regelsatz in DM
Nr. Tatbestand GT BH GF SB
  Abstand        
7 Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten        
7.1 bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 50   60 75
7.2 bei einer Geschwindigkeit über 80 km/h, sofern nicht der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug 75      
8 Als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund stark gebremst     40 60
9 Den zum Einscheren erforderlichen Abstand vor dem vorausfahrenden Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften nicht eingehalten 50      
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung