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Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG

a) Straßenverkehrs-Ordnung
   
Regelsatz
Nr. Tatbestand GT BH GF SB
  Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis        
105 Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 20      
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung
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