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Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
   
Regelsatz in DM
Nr. Tatbestand GT BH GF SB
  Richtzeichen        
100 Als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326)        
100.1 Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten (soweit nicht von Nummer 6 erfaßt) 30      
100.2 Fußgänger behindert 30      
101 In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt (§ 12 Abs. 2) 20 30    
101.1 länger als 3 Stunden 40 60    
102 Auf dem linken von mehreren nach Zeichen 340 markierten Fahrstreifen auf einer Fahrbahn für beide Richtungen überholt 60      
103 Als Führer eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t oder eines Zuges von mehr als 7 m Länge den linken von mindestens 3 in einer Richtung verlaufenden Fahrstreifen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft vorschriftswidrig benutzt 30 40    
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung