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Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
   
Regelsatz in DM
Nr. Tatbestand GT BH GF SB
  Vorschriftszeichen        
86 Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt 20      
87 Bei verengter Fahrbahn (Zeichen 208) dem Gegenverkehr Vorrang nicht gewährt 10   20 40
88 Eine durch Vorschriftszeichen (Zeichen 209, 211, 214, 222) vorgeschriebene Fahrtrichtung oder Vorbeifahrt nicht befolgt 20   30 50
88a Eine durch Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt        
88a.1 als KFZ-Führer 40      
88a.2 als Radfahrer 30 40 50 60
89 Als anderer Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig Radweg (Zeichen 237) oder einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238, 239, 240, 241) benutzt oder als anderer Fahrzeugführer Fahrradstraße (Zeichen 244) vorschriftswidrig benutzt 20      
90 Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) benutzt oder ein Verkehrsverbot (Zeichen 250, 251, 253 bis 255, 260) nicht beachtet 20      
90.1 mit Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art 40      
90.2 mit anderen Kraftfahrzeugen 30      
90.3 als Radfahrer 20 30 40 50
91 Als KFZ-Führer Verkehrsverbot (Zeichen 262 bis 266) oder Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) nicht beachtet 40      
91a Als Radfahrer Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) nicht beachtet 30 40 50 60
92 In einem Fußgängerbereich, der durch Zeichen 239, 242, 243 oder 250 gesperrt war, geparkt (§ 12 Abs. 2) 60 75    
92.1 länger als 3 Stunden 75      
93 Als Radfahrer oder Führer eines motorisierten Zweiradfahrzeugs auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg auf einen Fußgänger nicht Rücksicht genommen 20 30 40 50
94 Bei zugelassenem Fahrzeugverkehr in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren (soweit nicht von Nummer 6 erfaßt) 30      
95 Als Nichtberechtigter Sonderfahrstreifen für Omnibusse des Linienverkehrs (Zeichen 245) oder für Taxen (Zeichen 245 mit Zusatzschild) benutzt 30 75    
95a Wendeverbot (Zeichen 272) nicht beachtet 40      
96 Vorgeschriebenen Mindestabstand (Zeichen 273) zu einem vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten 20      
97 An der Haltlinie (Zeichen 294) nicht gehalten 20      
98 Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder durch Pfeile vorgeschriebene Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt oder Sperrfläche (Zeichen 298) benutzt (außer Parken) 20     75
98.1 und dabei überholt 60      
98.2 und dabei nach links abgebogen oder gewendet 60   75  
99 Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken benutzt 50      
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung