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Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
   
Regelsatz in DM
Nr. Tatbestand GT BH GF SB
  Wechsellichtzeichen und Grünpfeil        
83 Als Fußgänger rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt oder den Weg beim Überschreiten der Fahrbahn beim Wechsel von Grün auf Rot nicht zügig fortgesetzt 10   10 20
83a Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil        
83a.1 aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen abgebogen 30      
83a.2 den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, behindert 75      
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung