a) Straßenverkehrs-Ordnung
Regelsatz in DM Nr. Tatbestand GT BH GF SB Unfall 79 Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 60 75 80 Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 60 GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung